Der VfGH hat sich mit dem Abgabenverfahren vor den Berufungssenaten nach §§ 263 ff BAO auseinandergesetzt und es als verfassungskonform beurteilt.
Der VfGH hat sich im E 8. 6. 1999, B 1148/98, mit gegen das bestehende System der Berufungssenate vorgebrachten Bedenken auseinander gesetzt.