Art III UmgrStG
Das BMF bestätigt, dass die Einbringung einer volkswirksamen internationalen Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs 2 KStG 1988 in eine hundertprozentige ausländische Tochtergesellschaft unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung nach § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG zwar nach § 20 Abs 1 UmgrStG hinsichtlich der Zuschreibung auf die bestehende Beteiligung als Anteilserwerb gilt, dass aber die Teilwertabschreibungsfiktion des § 20 Abs 7 UmgrStG infolge der fehlenden Besteuerungsmöglichkeit der übertragenden Beteiligung in diesem Fall nicht wirksam wird (vgl auch Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, Handkommentar zum Umgründungssteuergesetz2 Anm 31 zu § 20; Umgründungssteuer-Leitfaden2, 827).