Die unechte Befreiung des Eigenverbrauchs bei Nutzung betrieblich gewidmeter Grundstücke für private Wohnzwecke ist als richtlinienkonforme Methode zur Gleichstellung des Unternehmers mit dem Letztverbraucher in Frage zu stellen. Die durch das AbgÄG 1997 in Kraft gesetzten einschlägigen Bestimmungen stellen eine Unterwanderung der insb in der Rechtssache Lennartz dargelegten europarechtlichen Grundsätze des Vorsteuerabzugs dar. Die bereits vor Beitritt zur Europäischen Union bestehende Besteuerungspraxis bei untergeordneter privater Gebäudenutzung wird durch die Neuregelung ebenfalls beseitigt.