§ 10 Abs 4 EStG 1988
Im Zusammenhang mit § 10 Abs 4 EStG 1988 ist der Begriff des Kraftfahrzeuges unter Zuhilfenahme einschlägiger kraftfahrrechtlicher Vorschriften nach der Verkehrsauffassung auszulegen. Traktoren sind Zugmaschinen iSd § 2 Z 9 KFG und damit Kraftfahrzeuge. Für deren Anschaffung oder Herstellung steht lediglich der halbe Investitionsfreibetrag zu.