Sichert der Verkäufer eines Kfz dem Käufer im Kaufvertrag eine bestimmte Gesamtfahrleistung zu, so hat er für diese nach einer Entscheidung des BGH einzustehen, auch wenn sich im Vertrag der Passus „soweit ihm bekannt“ findet.
Sichert der Verkäufer eines Kfz dem Käufer im Kaufvertrag eine bestimmte Gesamtfahrleistung zu, so hat er für diese nach einer Entscheidung des BGH einzustehen, auch wenn sich im Vertrag der Passus „soweit ihm bekannt“ findet.