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Schriftlicher Gesellschafterbeschlussgemäß § 34 GmbHG

WirtschaftsrechtLukas FanturRdW 1998, 529 Heft 9 v. 15.9.1998

Von der gesetzlichen Möglichkeit, Gesellschafterbeschlüsse bei der GmbH auf schriftlichem Wege zu fassen, wird häufig Gebrauch gemacht. Viele damit zusammenhängende Fragen sind strittig, weswegen in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheit herrscht, der sich allerdings der Rechtsanwender oftmals gar nicht bewusst ist: Ist die schriftliche Beschlussfassung - etwa Wünsch 1)1) Wünsch, Die Abstimmung im schriftlichen Wege nach § 34 GmbHG, GesRZ 1996, 61. folgend - nur unter Abwesenden zulässig? Zu welchem Zeitpunkt kommt der schriftliche Gesellschafterbeschluss zustande? Besteht für den bei der schriftlichen Beschlussfassung übergangenen Gesellschafter Anlass zur Beschlussanfechtung, oder kann er auf das Vorliegen eines Scheinbeschlusses vertrauen?

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