Im österreichischen Schrifttum wird nach dem „Daihatsu“-Urteil des EuGH zum deutschen Bilanzrecht einmütig und mit Erleichterung befunden, das österreichische Rechnungslegungsrecht entspreche den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Den Verfasser dieses Beitrages plagen Zweifel, ob dem wirklich so ist.