§ 4 Abs 1 EStG
Wirtschaftsgüter gehören ohne Rücksicht auf die subjektive Einstellung des Eigentümers und eine bilanzmäßige Erfassung im Geltungsbereich des § 4 Abs 1 EStG
zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betriebszweck unmittelbar dienen oder den Betriebszweck in besonderer Weise fördern bzw