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Außergewöhnliche Belastung aus freiwilligem Verhalten?

SteuerrechtW. DoraltRdW 1998, 493 Heft 8a v. 15.8.1998

Nach der Rechtsprechung kommen Aufwendungen, die sich als Folge eines freiwilligen Verhaltens darstellen, grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Wie dagegen das Beispiel der Krankheitskosten zeigt, schließt auch ein freiwilliges Verhalten eine außergewöhnliche Belastung nicht aus.

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