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Keine KESt wegen fehlender Empfängernennung

SteuerrechtW. DoraltRdW 1998, 494 Heft 8a v. 15.8.1998

Eine Kapitalgesellschaft konnte den Empfänger von Provisionszahlungen nicht nachweisen. Daraufhin versagte das Finanzamt die Abzugsfähigkeit der Provision und schrieb außerdem KESt vor. Der VwGH hob die Vorschreibung der KESt auf. - Für den Gesetzgeber könnte Handlungsbedarf bestehen.

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