Das seit 1. 1. 1998 gesetzlich geregelte Zuordnungswahlrecht von privat bzw hoheitlich geregelten Gebäudeteilen zum Unternehmensvermögen ist in Österreich anders geregelt als in Deutschland. Nach der österreichischen Rechtslage kann es zu Nachteilen kommen, wenn von der Option gem § 12 Abs 2 Z 1 nicht rechtzeitig Gebrauch gemacht wurde.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Landeck