§ 1 UWG
§ 35 KartG
Art 86 EG-V
Ein dem § 35 KartG zuwiderlaufendes Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmers ist, unabhängig davon, ob das Kartellgericht eine Untersagungsverfügung bereits erlassen hat, rechtswidrig und kann zugleich gegen § 1 UWG verstoßen, wenn der Unternehmer seine marktbeherrschende Stellung in Wettbewerbsabsicht missbraucht hat.