Nach dem EuGH hat nun auch das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Kleinbetriebsausnahme vom deutschen Kündigungsschutzgesetz als rechtmäßig qualifiziert. Die genannten Entscheidungen sind im Hinblick auf die derzeit geforderte Ausdehnung des allgemeinen Kündigungsschutzes auf Kleinbetriebe in Österreich von Bedeutung. Für sittenwidrige Kündigungen steht seit der Entscheidung Arb 11.107 des OGH ohnedies die Anwendbarkeit des § 879 ABGB zur Verfügung.