§ 2 UWG, § 14 UWG
Das Verschweigen der Bedingung für ein Kombinationsangebot, dass eine Bindung an den Mobiltelefonnetzbetreiber für mindestens ein Jahr erforderlich ist, ist zur Täuschung geeignet. Es kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass in jedem Fall der Umstand einer Mindestvertragsdauer für den Kaufentschluss eines Mobiltelefons ohne Bedeutung wäre.