Schuldzinsen aus der fremdfinanzierten Anschaffung einer Beteiligung (Tochtergesellschaft) beurteilt die Finanzverwaltung seit jeher als nichtabzugsfähig. Wird allerdings die Tochtergesellschaft mit einer Schwestergesellschaft verschmolzen, dann sind die Schuldzinsen nach Meinung des BMF abzugsfähig. - Diese Auffassung überrascht.