§ 2 EStG, § 29 Z 1 EStG, § 32 EStG
1. Schadenersatzansprüche wegen Verdienstentganges
Schadenersatzzahlungen aus dem Rechtsgrund eines Verdienstentganges sind beim Empfänger in jedem Fall steuerpflichtig, gleichgültig ob sie in einer Einmalzahlung bestehen oder laufend geleistet werden. Sie fallen unter jene Einkunftsart, unter welcher die entgehenden Einnahmen einzuordnen gewesen wären (beispielsweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Wird durch eine Einmalzahlung ein Verdienstentgangszeitraum von mehr als sieben Jahren abgedeckt, kann der Betrag zur Vermeidung einer übermäßigen Progressionswirkung auf drei Jahre verteilt versteuert werden (§ 37 Abs 2 Z 2 in Verbindung mit § 32 Z 1 lit a des Einkommensteuergesetzes 1988). Andernfalls erfolgt die Versteuerung zum normalen Tarif.