Vermieter von Mietwohngebäuden sollen in Zukunft für Instandsetzungs- und Herstellungskosten einen so genannten „Abgeltungsbetrag“ in Höhe von 20 % auf die verausgabten Beträge als Steuergutschrift geltend machen können. Da der Vermieter in diesem Fall die Möglichkeit verliert, die Instandsetzungsaufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen, droht ihm eine „Steuerfalle“: Die späteren Abschreibungen kürzen die Einnahmen nicht mehr; die Kapitalrückzahlungen müssen daher aus den voll versteuerten Einnahmen getilgt werden.