Die Veräußerung von Grund und Gebäuden aus Unternehmen ist mit Wirkung ab 19. Juni 1998 durch das Budgetbegleitgesetz 1998 umsatzsteuerrechtlich neu geregelt worden. Der Veräußerer kann wählen zwischen einem unecht befreiten Grundstücksumsatz (allfällige Vorsteuerkorrektur beim Veräußerer: kein Vorsteuerabzug beim Erwerber) und einem voll steuerpflichtigen Umsatz (20 % USt aufgrund und Gebäude; Vorsteuerabzug beim Erwerber). Der Beitrag behandelt die Folgewirkungen im Insolvenzrecht sowie in der Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer (zB die Frage einer wechselseitigen Aufschaukelung der Bemessungsgrundlagen von GrESt und USt im Optionsfall). Hinweise für die Ausstellung umsatzsteuergerechter Rechnungen finden sich ebenso wie Empfehlungen für vertragliche Gestaltungen und Schutzklauseln. Die Frage der umsatzsteuerlichen Option hat für den Steuerpflichtigen weit reichende Folgen. Beratungsfehler können teuer kommen.