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Ausfallshaftung der Rechtsvorgänger ausgeschlossener GmbH-Gesellschafter für erst nach Kaduzierung fällige Beträge

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 404 Heft 7 v. 15.7.1998

§ 67 GmbHG, § 69 GmbHG
§ 6 ABGB

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