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Keine Handelndenhaftung in der Vorgründungs-GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 403 Heft 7 v. 15.7.1998

§ 2 Abs 1 GmbHG
Art 8 Nr 11 EVHGB

Die Haftung der vorgesehenen Geschäftsführer kommt für die Vorgründungsgesellschaft, für die noch kein GmbH-Recht gilt, nicht in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft, die auf keinem formgültigen Vorgründungsvertrag beruht und die kein Vollhandelsgewerbe betreibt, ist als GesBR zu beurteilen; demzufolge haften die Gesellschafter für die eingegangenen Verbindlichkeiten persönlich, unbeschränkt und solidarisch.

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