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Versetzung unkündbarer AN

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 636 Heft 10 v. 15.10.1998

§ 101 ArbVG
§ 28 Abs 3 Vlbg L-VBG, § 30 Abs 5 Vlbg L-VBG, § 120 Vlbg L-VBG
Art 10 MRK

1. Andere als vereinbarte Dienste braucht ein AN idR nicht zu leisten.

2. Eine direktoriale Versetzung ist nur innerhalb der vertraglichen Grenzen möglich. Bei unkündbaren Arbeitsverhältnissen darf aber das Weisungsrecht des AG bezüglich der Verwendung nicht zu eng begrenzt werden, weil der AN im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw der Definitivstellung redlicherweise nicht damit rechnen durfte, dass er bei Änderung der Umstände ein arbeitsloses Einkommen beziehen werde.

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