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Gewerbeausübung ohne österreichischen WohnsitzEG-rechtliche Bedenken gegen die geltende Regelung

ArbeitsrechtErich NovacekRdW 1998, 625 Heft 10 v. 15.10.1998

Der Gesetzgeber hat offenbar im Hinblick auf ein beim EuGH betreffend § 39 Abs 2 GewO beantragtes Vorabentscheidungsverfahren1)1) Rs C-350/96 , Clean Car Autoservice GesmbH. diese Bestimmung und in weiterer Folge auch Abs 1 leg cit dahin geändert, dass sowohl für den gewerberechtlichen Geschäftsführer (kurz Gf) als auch für den Gewerbetreibenden (kurz Gewtr) selbst das Erfordernis eines Wohnsitzes in Österreich entfällt, wenn die Zustellung der Verhängung und die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen durch Übereinkommen sichergestellt sind2)2) Art 1 Z 12a der Gewerberechtsnovelle 1996, BGBl 1997 I 10 bzw Abschn 1 Art I Z 25 des Bundesgesetzes BGBl 1997 I 63..

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