§ 10 Abs 2 Z 1 lit a AKG
1. Maßgebliche Kriterien für die Qualifikation einer Organisationseinheit als „Dienststelle“ iSd AKG sind unter anderem die örtliche Trennung von anderen Dienststellen, die Erfüllung bestimmter Verwaltungsaufgaben innerhalb eines räumlichen Wirkungsbereiches, das Auftreten unter einer eigenen Amtsbezeichnung, die Führung eines Dienstsiegels und der Ausweis des Personals im Stellenplan.