§ 4 Abs 5 EStG
Das Halten eines Vortrags bei einem Fachkongress (hier: 30minütiger Vortrag eines Zahnarztes anlässlich eines Zahnärzte-Kongresses in Damaskus) ist für sich nicht geeignet, die Teilnahme als unmittelbar betrieblich (beruflich) veranlasst anzusehen (die Kosten der insgesamt 8tägigen Reise wurden daher nur teilweise anerkannt).