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Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen: Risikoanlagen im Allgemeinen für gewillkürtes Betriebsvermögen ungeeignet

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1997, 496 Heft 8a v. 15.8.1997

§ 4 Abs 1 EStG

1. Als gewillkürtes Betriebsvermögen kommen (weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellende) Wirtschaftsgüter in Betracht, die objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, die Betriebe zu fördern.

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