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VfGH: 2,5 % BUSt nicht verfassungswidrig?

SteuerrechtRdW 1997, 473 Heft 8a v. 15.8.1997

Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung von Beschwerden gegen die 2,5 %ige Börsenumsatzsteuer für GmbH-Geschäftsanteile mangels hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Die höhere Belastung von GmbH-Anteilen steht nach Auffassung des VfGH im rechtspolitischen Spielraum des Gesetzgebers.

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