In seinem letzten Gesetzesbeschluss vor der Sommerpause hat das Plenum des Nationalrates Preise, Förderungen und Stipendien für Kunstschaffende von der Einkommensteuer befreit. Wer diese Befreiung im EStG (etwa im § 3) sucht, wird auch in künftigen Gesetzesausgaben vergeblich blättern. Die Befreiung wurde vielmehr im Kunstförderungsgesetz „versteckt“, der Gesetzesbeschluss ist auch nicht im Finanzausschuss, sondern im Kulturausschuss des Parlaments vorbereitet und dort einstimmig beschlossen worden.