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Gebäudeübergreifende Verrechnung von Mietzinsrücklagen auch gegen Instandsetzungskosten(gilt rückwirkend ab 1996)

SteuerrechtRdW 1997, 473 Heft 8a v. 15.8.1997

Die Verwendungsmöglichkeit von offenen Mietzinsrücklagen, die bis 1995 steuerfrei gebildet werden konnten, läuft Ende 1998 aus. Im Interesse eines leichteren Rücklagenabbaus ist (rückwirkend ab 1996) eine gebäudeübergreifende Verrechnung auch gegen Instandsetzungskosten vorgesehen.

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