Zu viel Senf wurde einer Wurstverkäuferin zum Verhängnis; das Finanzamt schätzte den Würstelverkauf unter anderem nach dem Senfeinkauf. Der VwGH bestätigte die „Senfrechnung“.
Bei einem Würstelstand wurden laut erklärtem Wareneinkauf täglich durchschnittlich 27 Portionen heißer Wurstwaren verkauft. Der Prüfer beobachtete den Verkauf an einem bestimmten Tag und zählte allein in der Zeit zwischen 11 Uhr und 12 Uhr 30 einen Verkauf von 34 Portionen.