vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BMF zur Verfassungswidrigkeit der Bauspardarlehensgrenze für Ehegatten

WirtschaftsrechtRdW 1997, 118 Heft 3 v. 15.3.1997

Beim Bausparen gilt für ledige Bausparer die gleiche Darlehensgrenze wie für Ehegatten. Das BMF hält diese Regelung für gerechtfertigt.

Nach der Durchführungsverordnung zum BausparkassenG, BGBl 1993/880 idF 1996, 491, darf die Summe der von einem Bausparer und dessen Ehegatten erlangbaren Bauspardarlehen einschließlich noch aushaftender Bauspardarlehen insgesamt 1,9 Millionen S nicht übersteigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!