Der Vorstand bzw auch der Aufsichtsrat - bei genehmigungspflichtigen Geschäften - können ihre Verantwortung durch Übertragung ihrer Geschäftsführungskompetenz auf die Hauptversammlung mindern. Im Fall einer solchen Delegation ist eine entsprechende Informations- bzw Auskunftspflicht, welche durch die Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft begrenzt ist, geboten.