Dem BMF wurde die Frage vorgelegt, ob die Einbringung eines (Teil)Betriebes iSd Art III UmgrStG bei Vorliegen eines bilanzmäßigen Buchwertes des Eigenkapitals (Saldo von Aktiva und Passiva) von Null problematisch sei. Zu der dem Grunde nach positiven Stellungnahme vom 13. 8. 1997 (s S 704) ist Folgendes zu bemerken: