EStG: § 28 Abs 5 , § 116 Abs 5
Bis 1995 gem § 28 Abs 5 EStG gebildete steuerfreie Beträge können auch auf Herstellungsaufwendungen anderer Mietobjekte des Vermieters übertragen werden. Voraussetzung ist aber, dass es sich um Aufwendungen iSd § 3 bis § 5 MRG handelt. Bei den genannten Bestimmungen des MRG handelt es sich allerdings um Regelungen hinsichtlich bestehender Mietobjekte. Ein bisher nicht vermietetes Gebäude ist davon nicht erfasst. Die Übertragung der steuerfreien Beträge ist daher nicht zulässig.