§ 9 KStG
Art II UmgrStG
Das BMF bestätigt die schon bisher vertretene Auffassung, dass die mangels Regelungen im UmgrStG die Frage des Entstehens, Endes oder der Fortsetzung eines Vollorganschaftsverhältnisses iSd § 9 KStG von den tatsächlichen Verhältnissen abhängig ist und die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG nichtbestehende Verhältnisse nicht begründen kann. Daraus ist allerdings nicht der Schluss abzuleiten, dass die Rückwirkungsfiktion überhaupt keine Bedeutung besitzt.