Aufgrund der in der letzten Zeit aufgetretenen Vorsteuerbetrugsfälle wurden seitens der Finanzverwaltung zahlreiche abgabenbehördliche Prüfungen ua bei Zwischenhändlern und Exporteuren, die im Verdacht standen, an diesen Manipulationen beteiligt gewesen zu sein, durchgeführt. Kam die Betriebsprüfung zum Ergebnis, den jeweils geltend gemachten Vorsteuerbeträgen aufgrund des Vorliegens von Scheingeschäften umsatzsteuerrechtlich die Anerkennung zu versagen, wurde in weiterer Folge von den betroffenen Unternehmern oftmals die ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit dieser Vorsteuerbeträge als Betriebsausgaben geltend gemacht.