Thema dieses Grundrisses ist die Einbeziehung freier Dienstverhältnisse und dienstnehmerähnlicher Beschäftigungen in die gesetzliche Sozialversicherung durch die 53. ASVG-Novelle1). Dadurch werden die Bestimmungen des Art 34 Strukturanpassungsgesetz 1996BGBl 201 2) aufgrund erheblicher Bedenken auch der Rechtswissenschaft3) hinsichtlich der Vollziehbarkeit rückwirkend ersetzt.