§ 13 KO, § 21 KO, § 26 KO, § 46 KO, § 116 KO
In einem dem Liegenschaftsankauf dienenden Hypothekarkreditvertrag wird der Bank nach redlicher Parteiabsicht ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaufurkunde eingeräumt. Diese vorübergehende Sicherung soll später gegen die zugleich mit dem Eigentum des Käufers zu beantragende Hypothek ausgetauscht werden (Sicherungsaustauschabrede).