I. Einleitung
Am 1. Juli 1996 ist die gesetzliche Pflichtversicherung von in freien Dienstverträgen bzw in dienstvertragsähnlichen Verhältnissen beschäftigten Personen in Kraft getreten. Auf die zurückhaltend1) bis leidenschaftlich2) vorgetragene Kritik in der Lehre und jene der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder - wobei letztere auch höchst medienwirksam vorgetragen wurde - hat der Gesetzgeber mit Hochgeschwindigkeit reagiert: Am 17. Juli des Jahres hat der Nationalrat wesentliche Änderungen der Regelung beschlossen3), die im großen und ganzen auch gleich rückwirkend - ebenfalls mit 1. Juli 1996 - wirksam wurden.