§ 12 Abs 2 KStG
Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt die Rechtsansicht, dass die nach § 12 Abs 2 KStG vom Abzugsverbot betroffenen Aufwandszinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer internationalen Schachtelbeteiligung im Falle eines betrieblich veranlassten Zinsenverzichtes des Gläubigers zwar zu einer steuerbaren Vermögensvermehrung führen, aber aufgrund des seinerzeitigen Abzugsverbotes außerbilanzmäßig abzusetzen sind.