Entgegen der Auffassung von Ziegner ist bei entgeltlichem Erwerb eines Apothekenunternehmens kein Teil des Kaufpreises für ein eigenes Wirtschaftsgut „Apothekenkonzession“ auszuweisen, einerseits weil die „Konzession“ so eng mit den anderen Firmenwertfaktoren verbunden ist, dass eine selbständige Bewertung nicht bzw nur willkürlich möglich ist, andererseits weil eine solche Trennung, auch wenn sie von der Bewertungsseite her möglich wäre, dem Zweck widerspräche, den der EStG-Gesetzgeber des Jahres 1988 nach den klaren Aussagen der Materialien mit der Firmenwertregelung verfolgte.