Die innergemeinschaftliche (ig) Verbringung im Unternehmensbereich wird durch Art 1 Abs 3 Z 1 UStG 1994 iSd Bestimmungslandprinzips dem ig Erwerb gleichgestellt. Bei der Lieferung von Neufahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland wird nach Art 1 Abs 7 UStG 1994 auch die Lieferung an Private als ig Erwerb behandelt. Eine als ig Erwerb in Österreich steuerpflichtige ig Verbringung durch Private dürfte allerdings bei Neufahrzeugen gesetzlich nicht vorgesehen sein. Daraus ergeben sich für Private beim Erwerb neuer Fahrzeuge interessante Perspektiven.