§ 367 ABGB, § 1090 ABGB
§ 366 HGB
Die in Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den gutgläubigen Erwerb vom Vorbehaltskäufer sind auch auf die rechtswidrige Veräußerung des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer anzuwenden.
Die Eintragung einer bestimmten Person als Zulassungsbesitzer im Typenschein besagt noch nicht, dass diese befugt ist, das Kfz als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte zu verkaufen. Legen Umstände den Verdacht nahe, der Verkäufer könnte unredlich sein, so sind Nachforschungen selbst dann erforderlich, wenn der Typenschein den Verkäufer als letzten Zulassungsbesitzer ausweist.