Im Zuge der Privatisierung der Creditanstalt-Bankverein AG wird die Möglichkeit einer Holdinggesellschaft, die zwei Kreditinstitute, eine Sparkassen-AG und eine Bank AG, mehrheitlich beherrschen soll, diskutiert. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit und Abwicklung einer „Fusion“ einer Sparkasse mit einer Bank AG in eine Holdinggesellschaft aus gesellschafts-, bankwesen- und sparkassenrechtlicher Sicht.