Ein Rechtsanwalt hatte ein auch unternehmerisch genutztes Einfamilienhaus errichtet. Die Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten der zum Einfamilienhaus gehörenden Garage machte er als Vorsteuer geltend. Die Abgabenbehörden versagten den Vorsteuerabzug unter Hinweis auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Miete von Kfz-Abstellplätzen.