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Pyramidenspiele sind verbotene Glücksspiele!

WirtschaftsrechtRdW 1996, 297 Heft 7 v. 15.7.1996

Der OGH hat nunmehr klargestellt, dass Pyramidenspiele, bei denen die Mitspieler nach dem Schneeballsystem neue Teilnehmer werben müssen, verbotene Glückspiele und damit nichtig sind. Der Organisator des Spiels haftet den Teilnehmern auch für die Rückzahlung der Einsätze.

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