§ 16 EStG, § 28 EStG
Erschließungsbeiträge zur - besseren - Anbindung eines Mietwohngrünstückes an das öffentliche Straßennetz sind sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird, weil sich diese nicht wesentlich von der bisherigen Erschließung unterscheidet.