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Vorteilsausgleich

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 276 Heft 6 v. 15.6.1996

§ 1162c ABGB
§ 32 AngG

Trifft beide Teile ein Mitverschulden an der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt. Die Vornahme des Vorteilsausgleiches setzt voraus, dass ein mit der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses im kausalen Zusammenhang stehendes schuldhaftes Verhalten beider Vertragsparteien vorliegt.

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