§ 7 AlVG, § 12 AlVG
Die Beendigung des Anstellungsverhältnisses, die nicht mit einer Beendigung des Organschaftsverhältnisses (Geschäftsführer einer GmbH) gekoppelt ist, bewirkt keine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses iSd § 12 AlVG. Diesfalls besteht daher kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.