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Außergewöhnliche BelastungBetreuung von Kleinkindern

SteuerrechtRdW 1996, 219 Heft 5 v. 15.5.1996

Ein Witwer lebte mit seinen in Ausbildung befindlichen Kindern (einer 17-jährigen Tochter und einem 22-jährigen Sohn) im gemeinsamen Haushalt. Die Berücksichtigung der Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung wurde ihm vom VwGH verweigert, weil die Kinder nicht betreuungsbedürftig waren.

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