Eine Erblasserin hatte im Rahmen ihrer Vermietungstätigkeit eine Mietzinsrücklage gem § 28 Abs 5 EStG gebildet. Die Erben wollten bei der Bemessung der ErbSt eine latente Einkommensteuerschuld aus Mietzinsrücklagen als Passivum abziehen.
Eine Erblasserin hatte im Rahmen ihrer Vermietungstätigkeit eine Mietzinsrücklage gem § 28 Abs 5 EStG gebildet. Die Erben wollten bei der Bemessung der ErbSt eine latente Einkommensteuerschuld aus Mietzinsrücklagen als Passivum abziehen.